Sondertilgung

Welche Möglichkeit gibt es, um Sondertilgungen zu vereinbaren?

Da wir mit unterschiedlichen Banken zusammenarbeiten, können wir Ihnen ein besonders breites Spektrum an Sondertilgungsvarianten anbieten.

So funktioniert die Sondertilgung:

Die meisten unserer Banken bieten die Möglichkeit, neben der planmäßigen Tilgung, die Sie jeden Monat leisten, zu bestimmten Terminen Sondertilgungen vorzunehmen und somit die Restschuld des Darlehens frühzeitig zu reduzieren.

Die meisten Institute verlangen jedoch insbesondere bei höheren Sondertilgungsbeiträgen erhebliche Zinsaufschläge. Daher ist es wichtig, dass Sie mit uns abklären, ob innerhalb der Zinsbindung überhaupt zusätzliches Kapital zur Verfügung stehen wird und wie viel Ihnen die Sondertilgungsoption tatsächlich wert ist.

Hierbei ist zu beachten, dass für Zinsbindungen, die länger als für 10 Jahre vereinbart wurden, grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht (§609a BGB) vorliegt. Damit ist es möglich, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten vollständig oder teilweise zurückzuzahlen.

Übrigens:

Zugeteilte Bauspardarlehen lassen Ihnen deutlich mehr Spielraum. Denn sie können von Ihnen jederzeit zurückgezahlt werden - und zwar ohne Angaben von Gründen. Ohne zusätzliche Kosten. Und damit natürlich auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung.