Iris Schuster - Immobilien und Finanzierungen

Arbeitslosigkeit / Krankheit

Iris Schuster - Finanzplanung, Beratung und Service für Ihr Immobilienvorhaben

Arbeitslosigkeit/Krankheit

Ihr Heim ist abgesichert. Doch was ist mit Ihnen?

Wie wird sich Ihre finanzielle Situation in Zukunft entwickeln? Was passiert, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder länger krank werden? Wie können Sie dann Ihre Raten zahlen?

Damit Sie sich auch in diesen Situationen keine Sorgen machen müssen, bieten wir Ihnen mit HYPOPROTECT® den optimalen Schutz für Ihre Baufinanzierung. Sorgen Sie rechtzeitig vor.

Arbeitsplatzverlust - und jetzt?

Das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes kann heutzutage jeden treffen. Oft erfahren die betroffenen Mitarbeiter als letzte, wie es um ihren Arbeitsplatz steht. Im Falle von Arbeitslosigkeit ist mit erheblichen Einkommensausfällen zu rechnen.

Mit HYPOPROTECT® werden Ihre versicherten Raten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit weitergezahlt. Sie können in dieser Notsituation Ihre Immobilie halten.

Sie werden längere Zeit krank oder haben einen Unfall

Stellen Sie sich vor, Sie fallen aufgrund gesundheitlicher Probleme länger aus oder erleiden einen Unfall. Wie wird sich Ihre wirtschaftliche Situation entwickeln? Bei Bezug von Krankengeld ist ebenfalls mit erheblichen Einkommenseinbußen zu rechnen. Mit HYPOPROTECT® können Sie auch in diesem Fall problemlos Ihre Raten weiterzahlen.

Leistungsbeschreibung:

Versicherte Risiken: Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit
Versicherte Rate: monatliche Finanzierungsbelastung, ganz oder teilweise, max. 1.500,-- Euro monatlich
Leistungen: * Arbeitsunfähigkeit
Nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Monaten, monatliche Zahlung der vereinbarten Rate für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, max. bis zum Ende der Versicherungsdauer; Mehrfachleistungen im Wiederholungsfall sind möglich.

* unverschuldete Arbeitslosigkeit
Nach Ablauf einer Karenzzeit von 3 Monaten, monatliche Zahlung der vereinbarten Rate für die Dauer der Arbeitslosigkeit, max. bis zu 24 Monate je Versicherungsfall; jedoch nicht über die Versicherungsdauer hinaus; Mehrfachleistungen im Wiederholungsfall sind möglich.

Auch Teilzeitkräfte, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum mind. 15 Wochenstunden arbeiten, sowie Selbstständige und Freiberufler sind versicherbar.
Versicherungsdauer: 5, 8, 10, 12 oder 15 Jahre
Altersgrenzen: Bei Eintritt mind. 18 und max. 50 Jahre alt; der Versicherungsschutz endet spätestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres.
Wartezeit: Bei Arbeitsunfähigkeit:
Nur für Versicherungsfälle infolge ernstlicher Vorerkrankungen während der ersten 24 Monate
Bei Arbeitslosigkeit:
6 Monate
Beitrag: Einmalbeitrag; dieser kann problemlos mitfinanziert werden